Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

für die Vermietung der Ferienwohnung MARA, im Feriendorf Rugana, Wohnung 64 B, Weiler B, in 18556 Dranske

Inhaber der Ferienwohnung: Katrin Böhme, Lothar Fiedler
(im Folgenden „Vermieter“ genannt)

Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannte Ferienwohnung als vereinbart. Die AGB’s stehen im Internet unter www.fewo-mara-ruegen.de zum Download zur Verfügung oder werden gern auch auf Anfrage per Mail versendet.

Details und die vollständige Ausstattung entsprechen den Angaben der Internetseite: www.fewo-mara-ruegen.de

1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung über den Vermieter, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn – wie in Ziffer 2 formuliert – die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.

2. Zahlung des Vertragspreises
Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Zahlung des Miet-/Nutzungspreises mittels Verrechnungsscheck aus.
Zahlungsfristen: Die Zahlung der Grundmiete und eventueller Nebenkosten hat bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 4 Wochen vor Reiseantritt) ist der Reisepreis unverzüglich zu überweisen.

3. Bezug des Mietobjektes (Anreise)
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab 16.00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 11.00 Uhr.

4. Schlüssel
Dem / den Mieter/n wird am Anreisetag der Schlüssel für das Mietobjekt in einem Schlüsseltresor hinterlegt. Der Code für den Schlüsseltresor wird vor Anreise per Mail oder SMS übermittelt. Der Eingang der vollständigen Zahlung ist Vorraussetzung.

Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die Neubeschaffung ggf. für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

5. Abreise
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 11.00 Uhr zu verlassen und in einem ordnungsgemäßen, besenreinen Zustand, zu hinterlassen. Türen und Fenster sind zu schließen. Der Schlüssel ist in der Wohnung zu hinterlegen.

Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.

6. Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.

7. Haustiere, Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist nur in Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Innerhalb der Ferienwohnungen sowie innerhalb der Gebäude ist das Rauchen generell nicht gestattet. Entstehen dem Vermieter durch Nichteinhalten des Verbotes Kosten, sind diese vom Mieter zu tragen.

8. Instandhaltung der Ferienwohnungen
Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.

9. Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere im Feriendorf, am Badestrand oder bei Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten) in der Nachbarschaft.

10. Rückabwicklung des Vertrages
Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:

Stornierung der Buchung ab 50. bis 29. Tag vor Mietbeginn:25 % des Mietpreises
Stornierung der Buchung ab 28. Tag bis unmittelbar vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend).
Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.
Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.

11. Nutzungsregeln
Das in den Ferienwohnungen ausgelegte Informationsblatt zur Nutzung der Ferienwohnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12. Nutzungs-, Haftungs- und Freistellungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
12.a. Gestattung zur Nutzung des kabellosen Internetzugangs
Der Vermieter stellt dem Mieter (User) einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Der Betreiber behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren.

12.b. Zugangsdaten
Der Betreiber stellt dem User hierfür Zugangsdaten zur Verfügung (Zugangssicherung). Diese Zugangsdaten (Loginname und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Betreiber kann diese Zu-gangsdaten jederzeit ändern bzw. zeitlich beschränken. In diesem Fall können jedoch durch den User neue Zugangsdaten angefordert werden. Der User verpflichtet sich, seine Zugangsdaten stets geheim zu halten.

12.b. Haftungsbeschränkung
Dem User ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüber hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Virenschutz, Firewall o.ä.) stellt der Vermieter nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr verwendet eine WPA2-Verschlüsselung, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter so gut wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht durch Dritte eingesehen werden können. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Betreiber. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Users. Für Schäden an Enderäten oder Daten des Users, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Betreiber und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

12.c. Verantwortlichkeit des Users
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der User alleine verantwortlich. Nimmt der User über das WLAN Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der User verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere wird der User
• keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Up- und Download bei Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten;
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
• geltende Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine herabwürdigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Spam und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

12.d. Freistellung des Betreibers von Ansprüchen Dritter
Der User stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung des WLANs durch den User und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende
Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.

13. Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Amtsgericht bzw. zum Gerichtsbezirk gehörende Landgericht in Berlin zuständig.

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